Die gesetzlichen Regelungen zur Euthanasie variieren in Europa erheblich. Nachfolgend ein Überblick über die rechtliche Situation in ausgewählten Ländern:
Belgien: Aktive Sterbehilfe ist seit 2002 legal und wurde 2014 auf Minderjährige ohne Altersgrenze ausgeweitet. Voraussetzung ist, dass Ärzte unerträgliches Leiden bescheinigen.
Dänemark: Aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid sind verboten. Passive Sterbehilfe ist seit 1992 erlaubt; Patienten können lebensverlängernde Maßnahmen per schriftlicher Erklärung ablehnen.
Deutschland: Aktive Sterbehilfe ist verboten und mit bis zu fünf Jahren Haft strafbar. Passive Sterbehilfe ist erlaubt, sofern ein Patientenwille oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt.
Frankreich: Aktive Sterbehilfe ist verboten. Passive Sterbehilfe ist erlaubt; auf Wunsch des Patienten kann eine medizinische Behandlung abgebrochen werden, selbst wenn dies den Tod beschleunigt.
Luxemburg: Aktive Sterbehilfe ist seit 2009 legal. Ein Arzt darf unheilbar kranken Patienten auf deren Wunsch beim Sterben helfen, sofern zwei Ärzte unabhängig voneinander bestätigen, dass eine Heilung ausgeschlossen ist.
Niederlande: Aktive Sterbehilfe ist seit 2002 legal. Unheilbar kranke Patienten können unter strengen Auflagen Euthanasie in Anspruch nehmen.
Österreich: Aktive Sterbehilfe ist verboten und mit bis zu fünf Jahren Haft strafbar. Passive Sterbehilfe ist erlaubt, wenn ein Patientenwille oder eine gültige Patientenverfügung vorliegt. Assistierter Suizid wurde 2022 legalisiert, unter strengen Vorgaben und mit besonderem Fokus auf die Selbstbestimmung der betroffenen Person.
Schweiz: Aktive Sterbehilfe ist verboten. Assistierter Suizid ist erlaubt, sofern keine selbstsüchtigen Motive vorliegen. Organisationen wie Exit und Dignitas unterstützen unheilbar kranke Menschen beim Suizid.
Spanien: Aktive Sterbehilfe und assistierter Suizid sind seit 2021 legal. Personen mit spanischer Staatsbürgerschaft oder Wohnsitz in Spanien können unter bestimmten Bedingungen Euthanasie beantragen.
Polen: Alle Formen der Euthanasie, einschließlich passiver Sterbehilfe und assistierten Suizids, sind verboten.
Während es in Deutschland und Italien derzeit keine Gesetzgebung zur Legalisierung des assistierten Suizids gibt, könnten jüngste Entscheidungen der jeweiligen Obersten Gerichte in Zukunft zu neuen Regelungen führen.
In Luxemburg sind etwa 0,7% der nicht gewaltsamen Todesfälle auf Euthanasie oder assistierten Suizid zurückzuführen. In Belgien und der Schweiz, wo die Legalisierung um das Jahr 2000 erfolgte, liegen die Raten bei 2,3% bzw. 1,7%. Ähnliches gilt für die Niederlande, wo bereits 4,6% der nicht gewaltsamen Todesfälle auf assistierten Suizid oder Euthanasie entfallen. Die Sterberaten scheinen überall dort, wo sie erlaubt sind – sowohl in Europa als auch außerhalb – stetig zu steigen.