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Abtreibung

Kinder mit Behinderungen

Abtreibungen werden oft durchgeführt, wenn Ärzte eine mögliche Behinderung feststellen, sogenannte „behinderungsspezifische Abtreibung“. Dies stellt eine klare Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen dar. Für jede Person, die mit einer Behinderung lebt, übermittelt dies die Botschaft, dass sie in unserer Gesellschaft unerwünscht ist.

Ein Kind aufgrund einer Behinderung abzutreiben stellt einen klaren Verstoß gegen alle grundlegenden Menschenrechte und jede Form von „Gleichberechtigung“ dar, die wir je fördern könnten. Wer hat das Recht zu entscheiden, ob das Leben eines Menschen lebenswert ist, ob ein Mensch es wert ist, geboren zu werden? Dies ist eine gefährliche Denkweise, die sich in unserer Gesellschaft manifestiert hat und fast ganze Gruppen von Menschen, wie zum Beispiel Menschen mit Trisomie 21 oder Down-Syndrom, ausrottet. In Island beispielsweise werden fast 100 % aller Babys mit Down-Syndrom abgetrieben, so dass seit den frühen 2000er Jahren nur zwei bis drei Kinder pro Jahr mit dieser Diagnose geboren werden.*

Wer hat das Recht zu entscheiden, ob das Leben eines Menschen lebenswert ist, ob ein Mensch es wert ist, geboren zu werden? Niemand sollte dieses Recht haben!

* https://www.abc.net.au/news/2024-05-01/iceland-prenatal-testing-down-syndrome-ethics/103781058

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