Euthanasie und Assistierter Suizid sind unterschiedliche Praktiken, auch wenn beide darauf abzielen, das Leben einer Person absichtlich zu beenden, um Leiden zu lindern. Hier die wichtigsten Unterschiede:
Euthanasie
Euthanasie (oder Sterbehilfe) beinhaltet eine dritte Partei, normalerweise einen Gesundheitsdienstleister, der direkt eine Substanz verabreicht oder Maßnahmen ergreift, um das Leben einer Person zu beenden, die dies verlangt hat. Je nachdem, wie der Tod herbeigeführt wird und welche Maßnahmen ergriffen werden, unterscheidet man zwischen aktiver und passiver Sterbehilfe.
Aktive Sterbehilfe
- Definition: Aktive Sterbehilfe bedeutet, absichtlich und direkt Maßnahmen zu ergreifen, um das Leben einer Person zu beenden und ihr Leiden zu lindern.
- Maßnahme: Eine dritte Partei, häufig ein Gesundheitsdienstleister, führt eine Handlung aus, die absichtlich den Tod herbeiführt (z. B. die Verabreichung einer tödlichen Injektion).
- Absicht: Das Hauptziel ist es, den Tod direkt herbeizuführen, um das Leiden zu beenden.
- Beispiel: Ein Arzt verabreicht auf ausdrücklichen Wunsch eines schwer kranken Patienten eine tödliche Dosis Medikamente.
- Rechtlicher Status:
- In einigen Ländern, wie Belgien, den Niederlanden und Luxemburg, ist es unter strengen Vorschriften legal.
- In vielen Ländern ist es illegal und wird oft als Mord oder Totschlag eingestuft.
Passive Sterbehilfe
- Definition: Passive Sterbehilfe bedeutet, medizinische Behandlungen, die das Leben verlängern, zurückzuhalten oder abzubrechen, sodass die Person natürlich stirbt.
- Maßnahme: Es wird keine direkte Handlung unternommen, um den Tod herbeizuführen; stattdessen werden lebenserhaltende Maßnahmen (z. B. Beatmungsgeräte, Ernährungssonden) gestoppt oder nicht eingeleitet.
- Absicht: Das Ziel ist es, den natürlichen Verlauf einer unheilbaren Erkrankung ohne Eingriffe zuzulassen.
- Beispiel: Ein Lebenserhaltungsgerät wird für einen Patienten im irreversiblen Koma abgeschaltet, gemäß seinen früheren Wünschen oder einer rechtlichen Verfügung.
- Rechtlicher Status:
- In vielen Ländern ist es grundsätzlich legal, vorausgesetzt, die Zustimmung des Patienten ist klar (z. B. durch eine Patientenverfügung oder ausdrücklichen Wunsch).
- Wird als ethisch weniger umstritten angesehen als aktive Sterbehilfe.
Wichtige Unterschiede
Merkmal | Aktive Sterbehilfe | Passive Sterbehilfe |
---|---|---|
Maßnahme | Direkte Handlung zur Herbeiführung des Todes | Zurückhalten oder Abbrechen der Behandlung |
Todesursache | Durch äußere Handlung herbeigeführt | Natürlicher Verlauf der Krankheit |
Rechtlicher Status | In wenigen Ländern legal | In vielen Ländern legal (unter Bedingungen) |
Ethische Debatte | Sehr umstritten | Weniger umstritten (aber noch diskutiert) |
Assistierter Suizid
- Definition: Beim assistierten Suizid wird einer Person das Mittel (z. B. Medikamente) zur Verfügung gestellt, um ihr eigenes Leben zu beenden (normalerweise durch einen Gesundheitsdienstleister). Die Person führt die endgültige Handlung selbst aus.
- Wichtiges Merkmal: Die Person, die sterben möchte, führt die Handlung selbst aus.
- Beispiel: Ein Arzt verschreibt eine tödliche Dosis Medikament, und der Patient nimmt sie selbst ein.
Wichtige Unterschiede
Merkmal | Euthanasie | Assistierter Suizid |
---|---|---|
Wer handelt? | Eine dritte Partei führt den Tod herbei. | Die Person führt die Handlung selbst aus. |
Grad der Beteiligung | Direkt | Indirekt (Unterstützung wird bereitgestellt) |